WAHLERT Rechtsanwälte vertritt das Augustiner-Vikariat Wien in der Auseinandersetzung um Mendel-Manuskript
PRESSEERKLÄRUNG
des Augustiner-Vikariates Wien zum Manuskript von Gregor Mendel
„Versuche über Pflanzen-Hybriden“
Seit 1987 befindet sich das Original-Manuskript von Gregor Mendel in der Bundesrepublik Deutschland und wird nunmehr von der Stuttgarter Anwaltskanzlei WAHLERT Rechtsanwälte für den Augustinerorden verwahrt.
Gregor Mendel war Augustiner. Als Augustiner der Augustiner-Abtei Brünn verfasste der spätere Abt 1865 eine Abhandlung mit dem Titel „Versuche über Pflanzen-Hybriden“, die im darauffolgenden Jahr gedruckt und in ganz Europa veröffentlicht wurde. Die Abhandlung gibt Mendels Vererbungslehre wieder und weist ihn als Begründer der klassischen Genetik aus. Sie bildet - zusammen mit den Arbeiten von Darwin - die Grundlage der modernen wissenschaftlichen Genetik bzw. Evolutionstheorie.
Nach dem Tod von Gregor Mendel im Jahr 1884 verblieb das Original-Manuskript in der Augustiner-Abtei in Brünn. Obwohl die Abhandlung Mendels gedruckt und veröffentlicht worden war, geriet sie in Vergessenheit. Jahre später wurde das Manuskript wiederentdeckt und dem Naturforschenden Verein zur Aufbewahrung übergeben. Aufgrund der schwierigen politischen Verhältnisse nach dem zweiten Weltkrieg – die Augustiner-Abtei in Brünn wurde 1950 vom tschechoslowakischen Staat aufgelöst – wurde das Manuskript von verschiedenen Kirchenleuten und Privatpersonen für den Augustinerorden verwahrt. 1987 wurde das Manuskript von einem tschechischen Augustiner einem Augustiner des Augustiner-Vikariates Wien übergeben und gelangte so nach Deutschland. Dort wurde es Pater Clemens, wiederum einem Mitglied des Augustiner-Vikariates Wien, zur Verwahrung für den Augustinerorden anvertraut.
Pater Clemens, ein Verwandter Gregor Mendels, der in der Nähe von Stuttgart wohnt, hatte sich im Mai dieses Jahres entschlossen, wegen seines fortgeschrittenen Alters das Manuskript nach Wien zum Sitz des Augustiner-Vikariates Wien zu verbringen. Das Manuskript konnte aber nicht nach Wien überführt werden, da das Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg ein Verfahren eröffnet hat, um zu prüfen, ob es sich bei dem Manuskript um Deutsches Kulturgut handelt, das nicht ins Ausland verbracht werden darf. Im Einvernehmen mit Staatssekretär Dr. Birk vom Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg wird das Manuskript seither von der Anwaltskanzlei WAHLERT Rechtsanwälte für das Augustiner-Vikariat Wien verwahrt.
Es ist der ausdrückliche Wunsch des Augustinerordens, das Manuskript der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. So wurde mit Zustimmung des Augustinerordens das Manuskript von der bayerischen Staatsbibliothek digitalisiert. Jedermann kann sich jetzt von der bayerischen Staatsbibliothek eine digitale Kopie des Manuskripts beschaffen. Die Augustiner werden auch das Original-Manuskript der Öffentlichkeit zugänglich machen, um so an den herausragenden Naturwissenschaftler und katholischen Ordenspriester Gregor Mendel zu erinnern. Wo das Manuskript aufbewahrt werden soll, ist noch nicht entschieden.
Zitate in den Medien, die Augustiner hätten auf Pater Clemens „massiven Druck“ ausgeübt, um die Verbringung des Manuskripts nach Wien zu „erzwingen“, und hätten Pater Clemens sogar angedroht, ihn aus dem Orden auszuschließen, entbehren jeglicher Grundlage.
Rechtsanwalt Dr. Horst Teller, der das Augustiner-Vikariat Wien anwaltlich vertritt, erklärte hierzu:
„Die Behauptungen, die von einzelnen Mitgliedern der Familie Gregor Mendels bei staatlichen Stellen und in den Medien platziert worden sind, entbehren jeder Grundlage.
Das Augustiner-Vikariat Wien hat unsere Kanzlei in Abstimmung mit der Familie Gregor Mendels mit der Verwahrung des Manuskripts beauftragt bis rechtskräftig entschieden ist, ob es sich bei dem Manuskript um Deutsches Kulturgut handelt. Trotzdem wurden beim BKA, beim LKA Baden-Württemberg und beim deutschen Zoll Strafverfahren wegen Verbringung des Manuskripts ins Ausland eröffnet, und Mitglieder des Augustinerordens, Pater Dominic aus Wien und Pater Clemens aus Stuttgart, wurden zur Fahndung durch den deutschen Zoll ausgeschrieben. Dies ist ein ungeheuerlicher Vorgang.
Pater Clemens hat mir in unserer Kanzlei in Stuttgart in Beisein eines weiteren Mitglieds der Mendel-Familie das Manuskript übergeben. Es war sein Wunsch, dass das Manuskript beim Augustinerorden verbleibt, um daran zu erinnern, dass sein Vorfahre Gregor Mendel ein Augustiner war. Da einzelne Mitglieder der Mendel-Familie großen Druck auf Pater Clemens ausgeübt hatten, das Manuskript zu behalten, hatte ich den Eindruck, dass er sehr erleichtert war, als er mir das Manuskript aushändigte.
Bei Gregor Mendels Manuskript handelt es sich nicht um Deutsches Kulturgut, weil Gregor Mendel nach seinem Eintritt in den Augustinerorden einige Jahre in Wien studiert und danach in der Augustiner-Abtei in Brünn geforscht hat. Deshalb dürfen unsere Mandanten das Manuskript nach Abschluss des Verfahrens ins Ausland verbringen.
Das Manuskript gehört selbstverständlich dem Augustinerorden und nicht den Nachfahren Gregor Mendels. Gregor Mendel war schon viele Jahre Augustiner, als er seine bahnbrechenden Untersuchungen anstellte. Als Augustiner war Mendel nach Kanonischem Recht, das im 19. Jahrhundert in Brünn für die kirchlichen Orden auch geltendes staatliches Recht war, nicht „erwerbs- und besitzfähig“. Folglich gehörte das Manuskript schon zur Zeit seiner Entstehung im Jahr 1865 dem Augustinerorden. Das Eigentum an dem Manuskript konnte somit nach dem Tod Mendels nicht im Erbweg auf die Nachkommen Gregor Mendels übergehen.
Die Mehrheit der Familie Gregor Mendels ist der Auffassung, dass das Manuskript dem Augustinerorden gehört. Nur einzelne Mitglieder der Familie scheinen aufgrund von Motiven, die sie nicht offenbaren, der Meinung zu sein, das Manuskript gehöre Mendels Nachfahren und dürfe nicht ins Ausland verbracht werden.“
Für das Augustiner-Vikariat-Wien
Rechtsanwalt Dr. Horst Teller
WAHLERT Rechtsanwälte
Friedrichstraße 9A
70174 Stuttgart
E-Mail: horst.teller@wahlert-law.com
Tel.: + 49 (0) 711 1876 277
www.wahlert-law.com
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Bitte beachten Sie auch folgende andere Pressestimmen zu dem Thema:
A Family Feud Over Mendel’s Manuscript on the Laws of Heredity
New York Times
Veröffentlicht: 31.05.2010
http://www.nytimes.com/2010/06/01/science/01mendel.html?scp=1&sq=Mendel&st=cse
Wem gehört Gregor Mendel?
Die Presse
Veröffentlicht: 01.06.2010
http://diepresse.com/home/science/570601/index.do?from=suche.intern.portal
Streit um Mendels Nachlass
Welt online
Veröffentlicht: 31.05.2010
http://www.welt.de/die-welt/wissen/article7857777/Streit-um-Mendels-Nachlass.html
Das Erbe des Erbsenzählers
Focus
Veröffentlicht: 31.05.2010
Seite 36 und 37
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