Arbeitgeber muss Babysitter für Betriebsrat bezahlen
Erledigt ein (alleinerziehendes) Betriebsratsmitglied außerhalb der individuellen Arbeitszeit Tätigkeiten für den Betriebsrat (Teilnahme an Sitzungen oder Schulungen) und kann dieses Betriebsratsmitglied aus diesem Grund die eigenen Kinder nicht betreuen, so kann der Arbeitgeber verpflichtet werden, die Kosten für die Kinderbetreuung zu übernehmen (BAG vom 23.06.2010 – 7 ABR 103/08).
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